Ein Studium bei der Polizei ist der richtige Weg, um später einmal bei der Schutz- oder Kriminalpolizei arbeiten zu können. Aber was sind die Voraussetzungen für das Polizeit-Studium und was erwartet mich? Hier gibt es einen Überblick.
Das Polizei-Studium kann an Fachhochschulen oder der einzigen Polizeiakademie Deutschlands (Nienburg) absolviert werden. Ein sauberes Führungszeugnis und eine deutsche oder die EU-Staatsbürgerschaft sind Grund-Voraussetzung (bei einem dringenden dienstlichen Interesse und wenn der Bewerber im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis ist, sind Ausnahmen von dieser Regel möglich). Um an einer FH studieren zu können, ist außerdem die Fachhochschulreife Pflicht; die Polizeiakademie wiederum akzeptiert unter Umständen auch Realschüler.
Alle weiteren Voraussetzungen für das Studium bei der Polizei unterscheiden sich je nach Bundesland. So nimmt die Polizeiakademie Niedersachsen beispielsweise nur Bewerber an, die mindestens 6 Jahre Englischunterricht oder ein Sprachen-Zertifikat Level B1 vorweisen können sowie am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre alt sind. Außerdem erwartet man dort körperliche Fitness, das Jugendschwimmabzeichen in Bronze, eine Fahrerlaubnis der Klasse B und eine Mindestgröße von 1,63m (Frauen) bzw. 1,68m (Männer).
Einige Bundesländer, so zum Beispiel Hessen, stellen nur noch in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ein. Die Regelstudiendauer beträgt hier drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. Das Eignungsauswahlverfahren ist knackig: Psychologischer Test, Sporttest, Gruppenaufgabe, Einzelinterview und polizeiärztliche Untersuchung sorgen meist schon für eine deutliche Reduzierung des Bewerberkreises.
Das Studieren bei der Polizei unterscheidet sich von einem regulären Studium. So herrscht zum Beispiel zu jeder Zeit Anwesenheitspflicht. Aber: Bereits während des Studiums beginnt auch die Bezahlung. So steigt beispielsweise ein lediger Polizeikommissaranwärter mit knapp 1.000,- EUR netto ein. Gehalt statt Studiengebühren? Ja, dafür erwartet man aber auch volle Konzentration auf das Lernen!
Je nach Bundesland hält man nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium entweder ein Diplom oder den Titel Bachelor of Arts (Verwaltungsfachwirt FH) in der Hand. Die bisherigen Polizeikommissaranwärter werden dann zu Polizei- bzw. Kriminalkommissaren ernannt und in den meisten Fällen auch direkt in den Polizeidienst übernommen. Alternativ kann – europaweit – ein Master-Studiengang ergänzt werden.
Weitere Infos gibt es übrigens unter http://www.polizei-studium.de/ und bei der Hochschule der Polizei.
Fotos: Arno Bachert / pixelio.de